Impressum

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Nutzungsbedingungen

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ROS DUCTING, S.L.U. Es war ein Begünstigter des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dessen Ziel es ist, eine wettbewerbsfähigere Geschäftsstruktur zu erreichen, und dank dessen es einen internationalen Plan für digitales Marketing erhalten und entwickeln konnte. Diese Maßnahme wurde im zweiten Halbjahr 2017 durchgeführt. Dafür hat es die Unterstützung des Programms Xpande Digital der spanischen Wirtschaftskammer erhalten.



Verkaufsbedingungen


1 Allgemeines und Geltungsbereich

Unsere allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen gelten für Unternehmen im Sinne des Handelsgesetzbuches 1 (22.8.1885) und des Gesetzes 7/1998 vom 13. April. In diesem Sinne gilt als Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, mit der eine Geschäftsbeziehung getreten wird und die eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit ausübt.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und Lieferungen. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir diesen nach Erhalt ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der von uns gelieferten Waren und Leistungen gelten unsere allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Die Rechte aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

2 Vertragliche Garantien


Alle unsere schriftlichen oder mündlichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, d.h. sie verpflichten nicht zur Lieferung. Mit der Auftragsbestätigung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben oder die Bestellung aufgeben zu wollen. Wir behalten uns vor, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme ist gegenüber dem Kunden schriftlich oder durch Auslieferung der Ware zu erklären. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend.
Vereinbarungen mit Repräsentanten sind für den Kunden bindend, haben jedoch nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
Wir behalten uns die Eigentums- und Urheberrechte an der Angebotsdokumentation vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Nichterteilung des Auftrages ist die Dokumentation auf Wunsch an uns zu retournieren und zu vernichten. Die Preise der einzelnen Artikel des Angebotes sind nur gültig, wenn die gesamte Bestellung dieses Angebotes aufgegeben wird. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Angaben zu unseren Leistungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Wenn der Kunde die Bestellung der Ware auf elektronischem Weg aufgibt, werden wir die Bestellung unverzüglich bestätigen. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme dar. Die Empfangsbestätigung kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Wunsch gemeinsam mit den vorliegenden Bedingungen per E-Mail zugesandt.
Änderungen in Konstruktion, Materialauswahl, Spezifikationen und Bauart behalten wir uns auch nach Absendung der Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen nicht mit der Auftragsbestätigung oder den Spezifikationen des Auftraggebers im Widerspruch stehen. Der Auftraggeber wird sich mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden erklären, sofern diese für ihn zumutbar sind.

3 Toleranzen

Die Toleranzen werden für die Einhaltung der Abmessungsmerkmale unserer Produkte festgelegt. Sofern wir als Lieferant nicht ausdrücklich etwas anderes angeben, fertigen wir nach unseren Standardtoleranzen.

4 Preise

Unsere Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Unsere Preise sind in Euro ausgewiesen, ab Werk, unser Warenlager befindet sich in Sant Jaume de Llierca (Girona) (Spanien) ausschließlich Verpackungs-, Versand- und Transportkosten sowie frei von Zollgebühren (Ausland).
Erhöhen sich bei Vertragsabschluss und Lieferung oder Leistung die Preise unserer Lieferanten, unsere Kosten (wie z.B. erhöhte Frachtpreise, Lohnerhöhungen oder Rohstoffpreiserhöhungen) oder unsere Steuern oder werden neue Steuern eingeführt, sind wir berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen, es sei denn, der Preis wurde ausdrücklich festgesetzt.
Berücksichtigen wir Änderungsvorschläge des Kunden, so sind wir berechtigt, dem Kunden die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die Mehrwertsteuer wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Rechnung gestellt. Jegliche Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes, die zwischen Bestellung und Lieferung eingetreten ist, geht zu Lasten des Kunden.

5 Zahlungskonditionen

Die Zahlung unserer Lieferungen erfolgt ohne jeden Abzug innerhalb von DREISSIG (30) Kalendertagen nach Erhalt, danach gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Neben einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung ist eine weitere Voraussetzung für die Gewährung von Preisermäßigungen, dass alle Rechnungen bis zu diesem Stichtag beglichen sind. Für die Berechnung der Preisermäßigung ist der Nettobetrag der Rechnung nach Abzug von Rabatten, Frachtkosten und sonstigen Kosten, die Dritten entstehen, maßgebend für die Berechnung.
Zur Annahme von Wechseln, Schuldscheinen, Schecks oder Bestätigungen sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Möglichkeit einer Ermäßigung entgegen. Schecks, Zahlungen und Wechsel werden nach Bareinlösung gutgeschrieben. Im Falle von Abtretungen von Schuldforderungen sobald diese beglichen wurden. Bis dahin wird die Schuld und ihr Fälligkeitsdatum nicht geändert. Wir übernehmen keine Haftung für rechtzeitige Vorlage und Protestaufnahmen. Die Verwaltung der Protestaufnahmen und die Inkassogebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wir sind berechtigt, auch bei anders lautenden Bestimmungen des Käufers, die vom Kunden geschuldeten und fälligen Zahlungen in der Reihenfolge der Fälligkeit zu verrechnen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder mit von uns bestrittenen Gegenansprüchen aufzurechnen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden (Schuldner) werden alle offenen Forderungen sofort fällig. Der Zahlungsverzug des Kunden hat die Zurückbehaltung der Lieferung gemäß den unter Punkt 5 getroffenen Bestimmungen zur Folge.

6 Säumnis und Insolvenz

1. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen (Zahlungsverzug) oder im Falle eines Scheck-, Wechsel- und/oder Scheckprotests sind wir berechtigt:
- alle Verträge zu kündigen und Schadensersatz wegen Nichteinhaltung zu fordern;
- unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und die gelieferten Waren in Besitz zu nehmen (siehe Punkt 10);
- Sicherheiten zu verlangen und erhaltene Sicherheiten zu verwerten;
- alle ausstehenden Zahlungen fällig zu stellen und ausstehende Lieferungen gegen Vorauskasse auszuführen;
- ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von insgesamt acht Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszinssatz zuzüglich Verzugszinsen für die jeweils anfallende Umsatzsteuer zu berechnen;
- einen eventuellen Verzugsschaden nach Vorlage der entsprechenden Nachweise dem Kunden in Rechnung zu stellen.
2. Im Falle eines Gerichtsverfahrens oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden werden die auf unbezahlte Rechnungen gewährten Rabatte, Skonti und Preisnachlässe nicht gewährt.

7 Lieferfristen

Eingehende Bestellungen gelten als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Lieferfristen und -termine sind nur ungefähre Angaben (vorbehaltlich vorangegangener laufender Zahlungsausfälle). Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.
Vereinbarte Lieferzeiten ohne Angabe eines bestimmten Liefertermins beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Lieferfristen und -termine gelten als eingehalten, wenn nach Ablauf der Frist die Ware die Versandstelle verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Unbeschadet unserer Verzugsrechte des Kunden, werden Liefertermine und -fristen um den Zeitraum verlängert, in dem der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist.
Im Falle eines Lieferverzug unsererseits, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder bei Schadensnachweis, bei dem uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, Schadensersatz verlangen, dies ist jedoch nicht mit zusätzlichen Kosten für den Abschluss einer Verlustabdeckung verbunden. Es gelten keine weiteren Rechte. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist insbesondere ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht für uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder im Falle des Todes des Kunden.
Es versteht sich, dass Teillieferungen möglich sind, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen. Für die Bezahlung von Teillieferungen gilt Punkt 4 dieser Allgemeinen Zahlungs- und Lieferbedingungen.

8 Versandbedingungen

Die Gefahr, dass die Ware auf dem Weg zum Kunden zufällig beschädigt wird oder untergeht, geht mit der Auslieferung der Ware an den Kunden über. Im Falle des Versands geht die Gefahr mit der Lieferung des Produkts auf den Versender, den Spediteur oder die mit dem Versand beauftragte Person oder Agentur über. Die Lieferung erfolgt hauptsächlich ab Werk, sofern nicht anders vereinbart.
Ist eine frachtfreie Lieferung vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung der verkauften Waren/Gegenstände mit Eintreffen des Fahrzeugs vor der Lieferadresse, im Erdgeschoss oder an einem mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbaren Ort über. Unser Kunde ist verpflichtet, sofern es technisch möglich ist, Personal oder die für die Entladung erforderlichen Geräte bereitzustellen.
Die gleichen Folgen würden sich ergeben, falls der Kunde in Annahmeverzug geraten würde.
Ist die Ware versandbereit und verzögert sich der Empfang oder Versand aus Gründen, die uns nicht zuzuschreiben sind, so geht die Gefahr mit Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft auf den Kunden über. Versandfertige Lieferungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach Anzeige der Versandbereitschaft abgenommen werden. Ansonsten sind wir berechtigt, das Material nach unserem Ermessen zu versenden. Verzögert sich die Verladung oder der Transport der Waren aus Gründen, die uns nicht zuzuschreiben sind, so sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers und unter Ausschluss unserer Haftung nach unserem Ermessen einzulagern und dem Kunden die daraus entstehenden Kosten zu berechnen, alle Maßnahmen zu treffen, die wir zur Erhaltung der Ware für angemessen erachten und die Ware als geliefert zu fakturieren.
Sofern keine besonderen Versandvorschriften vorliegen, erfolgt der Versand nach unserem Ermessen auf dem billigsten Versandweg, aber es besteht keine Haftung unsererseits. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Kunden eine Transport- und Bruchversicherung der Waren abzuschließen. Schadensersatzansprüche sind innerhalb von zwei Wochen geltend zu machen und unter Nachweis von Art und Ausmaß des Schadens schriftlich zu bestätigen. Mit der Warenübergabe an den Spediteur oder Transportunternehmer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht diese Haftung auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn die Lieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen durchgeführt wird.
Die Rücksendung der von uns gelieferten Waren erfolgt nur dann frachtfrei, wenn sie sich in einwandfreiem Zustand befinden oder eine vorherige Vereinbarung getroffen wurde. Bei freiwilliger Rücksendung der Waren wird diese entsprechend ihrem Zustand abzüglich eines Kostenanteils von mindestens fünfzig Prozent (50 %) des Wertes der retournierten Ware gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt nach Eingang und Prüfung der Waren in unserem Hause. Die Rücknahme von Sonderausführungen oder speziell gelieferter Ware gemäß Kundenspezifikation ist davon ausgeschlossen.

9 Mängelhaftung

Wir bieten eine Garantie für mangelhafte Waren, einschließlich garantierter Qualitätsmängel gemäß den folgenden Spezifikationen:

Unsere Garantie bezieht sich auf die ordnungsgemäße Ausführung und Verwendung von Materialien in gutem Zustand. Für Schäden, die durch natürliche Abnutzung, übermäßige Belastung und unsachgemäßen Einbau entstehen, wird keine Garantie übernommen.
Nach vertragsgemäßer Übernahme der Ware durch den Kunden ist die Mängelrüge, die möglicherweise während des vertraglich vereinbarten Lieferprozesses festgestellt wurde, ausgeschlossen.
Bei berechtigten Mängelansprüchen leisten wir nach unserer Wahl Gewähr für Reparatur oder Ersatz.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder das Rückgängigmachung des Vertrages (Vertragsauflösung) verlangen. Im Falle einer geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Recht für die Vertragsauflösung zu.
Die Geltendmachung von Ansprüchen setzt voraus, dass der Kunde seinen Prüfungs- und Mitteilungspflichten nach dem spanischen Handelsgesetzbuch ordnungsgemäß nachgekommen ist sowie dem Königlichen Gesetzesdekret. Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November, insbesondere die Artikel 128 bis 146. Den Kunden trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die fristgerechte Meldung des Mangels. Dies gilt auch für Beanstandungen über Menge, Abmessungen und Gewicht der Werkstücke.
Wählt der Kunde als Folge eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung eine Vertragsauflösung, ist nicht berechtigt, Schadensersatz für den Mangel zu verlangen. Wählt der Kunde nach einer gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn wir die Nichterfüllung des Vertrages auf betrügerische Weise verursacht haben.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht innerhalb der Frist (siehe Abschnitt 5 dieser Bestimmung) anzeigt.
Hinsichtlich der Art und der Eigenschaften der Waren ist grundsätzlich die Produktbeschreibung des Herstellers zu berücksichtigen. Öffentliche Erklärungen, Werbung oder Reklame des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Information über wesentliche Eigenschaften der Ware dar.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung oder technische Dokumentation, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung oder technischen Dokumentation verpflichtet und nur dann, wenn dieser Mangel der bestimmungsgemäßen Montage oder des vertragsgemäßen Gebrauchs des Werkstücks entgegensteht. Der Kunde erhält von uns keine Garantien im rechtlichen Sinne. Die Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10 Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Vermittler. Für leicht fahrlässige Verletzungen von weiteren vertraglichen Verpflichtungen haften wir nicht.
Die vorher angeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus der Produkthaftung. Außerdem gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei nicht zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder im Todesfall des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels daraus entstehender Schaden des Kunden verjähren nach drei (3) Jahren ab der Warenlieferung.

11 Ausfuhrkontrolle

Der Kunde ist verpflichtet, bei den örtlichen Behörden des Landes, in dem er niedergelassen ist, Informationen einzuholen, unter welchen Bedingungen das gewünschte Produkt eingeführt werden muss. Das Produkt ist bei den zuständigen Behörden anzumelden und gegebenenfalls sind die entsprechenden Gebühren zu entrichten. Der Kunde muss bei den örtlichen Behörden die Einfuhrmöglichkeiten und die Nutzungsmöglichkeiten der angeforderten Produkte oder Dienstleistungen überprüfen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem dafür Sorge zu tragen, dass die vom Hersteller angegebenen technischen Merkmale den gesetzlichen Anforderungen des Landes entsprechen, in das die Einfuhr erfolgen soll.
Vor dem Export der Waren, auf denen die ROS-Produkte eingebaut werden, muss der Verkäufer alle erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen einholen. Ebenso dürfen die Produkte weder direkt noch indirekt an Unternehmen, Personen oder Länder verkauft oder übertragen werden, sofern dies gegen die Ausfuhrkontrollgesetze oder -vorschriften verstößt. Der Käufer hat kein Rückgaberecht.
Bei Verweigerung der Ausfuhrgenehmigung ist der Kunde nicht berechtigt, die Ware zurückzusenden oder Schadensersatz zu verlangen. Wir übernehmen keine Haftung für den Fall, dass der Kunde gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde wird uns von allen Rechten oder Sanktionen im Zusammenhang mit den gelieferten Waren entbinden, die auf Verstöße gegen die Ausfuhrkontrollgesetze beruhen.

12 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich Eigentumsvorbehalt auf den Saldo einer Kontokorrentverbindung), die uns gegen unsere Kunden aus irgendeinem Rechtsgrund jetzt oder künftig zustehen, werden uns die in den folgenden Paragraphen 2 bis 9 geregelten Sicherheitsleistungen gewährt. Auf Kundenwunsch werden wir die Sicherheitsleistungen nach unserer Wahl abtreten, sofern ihr Wert unsere Forderungen nicht mehr als zehn Prozent (10 %) übersteigt.
Die Ware bleibt unser Eigentum. Die Verarbeitung und Aufbereitung erfolgt stets durch uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung unsererseits. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Fusion oder Partnerschaft, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der Einheitsgegenstand wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
Der Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Die Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Rahmen seines Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unrechtmäßige Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich Eigentumsvorbehalt auf den Saldo einer Kontokorrentverbindung) tritt der Kunde bereits jetzt zur Gänze an uns ab. Wir akzeptieren die Abtretung. Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter oder erweiterter Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn die von uns gelieferte Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange die Bezahlung der Ware nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei Verkäufen im Rahmen verbundener Unternehmen.
Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für uns und in unserem Namen einzufordern. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Zahlungseinstellung gestellt wird. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Eigentumsvorbehaltsware, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen.
Der Kunde tritt uns zur Sicherung unserer Forderungen auch die Sicherheiten ab, die ihm durch die Verbindung der Ware mit einer Liegenschaft gegen einen Dritten erwachsen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware unverzüglich mitzuteilen, insbesondere bei Beschlagnahme, etwaiger Beschädigung oder Vernichtung der Ware. Falls der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Art. 394 LEC zu erstatten, haftet der Kunde für die erlittenen Verluste. Den Besitzwechsel der Ware sowie jegliche Änderung der Adresse hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls eine Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Weder die Zurücknahme noch die Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch uns stellt eine Vertragsauflösung dar.
Auf unsere Anfrage ist der Kunde verpflichtet, seine Käufer bekannt zu geben, diese über die Abtretung zu informieren, uns die notwendigen Informationen zur Durchsetzung unserer Rechte gegenüber dem Käufer bereitzustellen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden über die Abtretung zu informieren.
Falls mit dem Kunden die Zahlung des Kaufpreises mittels Scheck/Schuldschein/Wechsel vereinbart wurde, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels des Unternehmers und erlischt nicht mit dem Zahlungseingang des Schecks unsererseits.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware behutsam zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese rechtzeitig durchführen und die dabei anfallenden Kosten tragen. Auf unser Verlangen ist uns jederzeit eine Bestandsaufnahme und ausreichende Kennzeichnung der Vorbehaltsware am entsprechenden Lagerort zur Verfügung zu stellen.

13 Verjährung

Unsere Rechte auf Entschädigungsanspruch für die Lieferung herzustellender und zu erzeugender beweglicher Waren verjähren nach fünf (5) Jahren.

14 Schlussbestimmungen

Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung auf einen Dritten übertragen.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Sant Jaume de Llierca (Girona, Spanien).
Gerichtsstand ist der entsprechende Firmensitz unseres Unternehmens, sofern der Kunde ein Kaufmann, eine Juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen öffentlich-rechtlichen Status aufweisen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand oder Wohnsitz hat oder zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Ebenso haben wir das Recht, vor einem Gericht zu klagen, das dem Firmensitz oder einer Tochtergesellschaft des Klägers entspricht.
Für diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unserem Kunden gilt spanisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) sind nicht anwendbar.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass durch seinen Auftrag keine Rechte Dritter verletzt werden.
Für den Fall, dass wir eine Garantie für eine getreue Ausführung abgegeben haben, kann der Käufer oder Kunde nicht auf die erste Anfrage darauf zurückgreifen. Ein Anspruch auf Leistungen wird erst nach und mit Vorlage des entsprechenden Schiedsspruchs erfolgen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses mit Kunden abgeschlossenen Vertrages einschließlich dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmungen sind durch eine Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftliche Wirkung der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
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